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15.03.2010Große Chancen für den iGZ - Folgt bereits nächste Woche die dritte Tarifeinigung in der Zeitarbeit?
Zwei neuen Tarifabschlüssen in der Zeitarbeit diese Woche könnte bereits nächste Woche die dritte Tarifeinigung folgen. Am kommenden Montag (15.03.2010) wird der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) als dritter große Zeitarbeitsverband seine Tarifverhandlungen aufnehmen.
Lange Zeit von der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit hinter den vorrangigen Tarifverhandlungen mit dem BZA in die Wartestellung verwiesen, könnte diese Position dem als Arbeitgebervertretung von der Mitgliederstruktur wohl am breitesten aufgestellten Zeitarbeitsverband nun zum Vorteil gelangen und große Chancen bringen.
Tarifpoker um Zeitarbeitstarife neigt sich dem Ende zu
Eine bewegte Zeitarbeitswoche mit zwei Tarifabschlüssen geht zu Ende und es ist, wie der iGZ in der Überschrift eines aktuellen Berichts zur Situation der Zeitarbeitstarife dies auf den Punkt bringt, "endlich Bewegung iin den Tarifpoker Zeitarbeit" gekommen.
Nach über zwei Monaten Tarifgesprächen und -verhandlungen ist neben dem endgültigen Tarifabschluss zwischen AMP und den CGB-Gewerkschaften am Montag (08.03.2010) tags drauf auch die unwiderrufliche Tarifeinigung zwischen BZA und den DGB-Gewerkschaften verkündet worden.
Für die Zeitarbeitsbranche zwei wichtige Schritte. Zum einen hat der BZA mit dem neuen Tarifabschluss die in massive Kritik bei den Zeitarbeitnehmern geratene Hängepartei zu den seit über zwei Jahren längst überfälligen Tariferhöhungen beendet. Zum anderen konnte der AMP mit der durch den Tarifabschluss besiegelten Neuausrichtung der CGB-Gewerkschaften die durch die Entscheidung des LAG-Berlin-Brandenburg vom 07.12.2009 ausgelöste Rechtsunsicherheit um die Frage der Wirksamkeit ihrer Tarifverträge nun aus der Welt schaffen.
Chance des iGZ als innovativer Zeitarbeitsverband neue Akzente zu setzen
Als dritter großer Arbeitgeberverband der Zeitarbeit ist nun der iGZ mit den Tarifverhandlungen an der Reihe. Am kommenden Montag (15.03.2010) werden die Tarifverhandlungen mit der DGB-Tarifgemeinschaft beginnen, wie iGZ-Geschäftsführer RA Dr. Martin Dreyer aktuell bei einem Mitgliedertreffen der iGZ-Landesverbände Bremen und Niedersachsen mitteilt.
Die zunächst von der DGB-Tarifgemeinschaft wegen des als vorrangig gestellten BZA-Tarifabschlusse aufs "Abstellgleis" geschobenen Tarifverhandlungen mit dem iGZ, der hierüber "verschnupft" war, können sich jetzt als große Chance erweisen.
Während die Tarifabschlüsse von AMP und BZA eine klare und im wesentlichen einheitliche Marschroute im Bereich der Tariflöhne setzten, in dessen Rahmen sich auch das Ergebnis des künftigen iGZ-Entgelttarifvertrags einreihen wird und damit keinen besonderen Anlass für streitige Tarifgespräche geben wird, kann der iGZ nun seinen Fokus auf andere wichtige Themen und Regelung legen. Eine große Chance für den iGZ ohne den Druck wesentlich neu auszulotender Tariflöhne neue Akzente zu setzen und seinen Mitgliedern mit geänderten bzw. neuen Tarifregelungen künftig wirklich einem "Premium-Tarifvertrag", wie sie sich dies als Verband gerne wünschen, zu bieten.
Verhandlungsagenda des iGZ ist - unabhängig von Tariflöhnen - groß
Auch wenn nur der iGZ-Entgelttarifvertrag gekündigt ist und eigentlich zur Verhandlung am kommenden Montag ansteht, so werden - wie bisher bei allen Tarifrunden, auch zuletzt des BZA - einige Themen und Regelungen zum Mantel- bzw. Entgeltrahmentarifvertrag auf die Tarifverhandlungsagenda kommen.
"Schlecker-Klausel": Zunächst wird sicherlich, wie bereits im Vorfeld der Verhandlungen angekündigt, der Fall Schlecker und der Missbrauch der Zeitarbeit durch gezielte Auslagerung von Stammpersonal in Zeitarbeitsunternehmen zur Einsparung von Personalkosten, ein wichtiges Thema sein.
Hier könnte der iGZ - anders als die beiden anderen Verbände AMP und BZA - durch eine klare und effektive Regelung nicht nur die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung ausschließen, sondern auch die damit verbundenen Umgehungslücken schließen. Durch den Ausschluss der Tarifanwendung bei Überlassung an einen Arbeitgeber, bei dem der Zeitarbeitnehmer in den letzten (z.B. 4) Monaten zuvor beschäftig war, würden auch Personalauslagerungen in konzernfremde Zeitarbeitsunternehmen unterbunden.
Dies würde ein mutiges und klares Bekenntnis gegen jeglichen Missbrauch in diesem Bereich bedeuten, auch wenn dies einzelnen Mitgliedsunternehmen, die die sonst verbleibenden Schlupflöcher - wenn auch nur vereinzelt, künftig aber vielleicht auch vermehrt nutzen - eventuell wenig schmecken könnte.
Arbeitzeitkonten: Des weiteren wird der iGZ das Thema Arbeitszeitkonten sicherlich auf die Tagesordnung bringen. Als Verband mit der für die Anwender unflexibelsten tarifvertraglichen Arbeitzeitkontenregelung im Vergleich aller Zeitarbeitstarifverträge ist hier dringender Handlungsbedarf. So ist die auf 21 Stunden begrenzte Minusstundenregelung sowie das auf 3 Tage eingeschränkte Dispositionsrecht des Arbeitgebers nachzubessern. Auch wenn die DGB-Tarifgemeinschaft bezüglich der sehr offenen und weit reichenden Arbeitszeitkontenregelung im BZA-Tarifvertrag kritisch gegenüber steht, gilt diese - mangels Änderungen - für weitere drei Jahre. Und mit welcher Begründung will der DGB hier eine Schlechterstellung im iGZ-Tarifvertrag weiter rechtfertigen?
Weitere Tarifregelungen: Als weitere Punkte der Tarifverhandlungen bieten sich im Hinblick auf die Tarifregelungen der beiden anderen Zeitarbeitsverbände AMP und BZA eine entsprechende Tariföffnungsklausel für die Entgeltumwandlung, die Anpassung der Ausschlussfristen an die auch außertariflich durch die Rechtsprechung als wirksam anerkannten Regelungen sowie eine erweiterte Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen an.
Regelungen mit Zukunftsblick Zur Weiterentwicklung und Förderung der neuen branchenbezogenen Ausbildung würde auch ein Tarifvertrag für Auszubildende deutliche Zeichen für eine moderne und zukunftsorientierte Zeitarbeit setzen.
Wichtig und angebracht scheint es mit Blick in die Zukunft auch, sich eine Tarifverhandlungsoption im Hinblick auf die zeitnah zu erwartende gesetzlichen Anpassungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes an die EU-Zeitarbeitsrichtlinie offen zu halten, um dann eventuell notwendige Probleme oder offene Punkte, wie z.B. die Nutzung von betrieblichen Kundeneinrichtungen, tarifvertraglich zu regeln.
iGZ-Tarifeinigung mit DGB bereits nächste Woche?
Der iGZ und deren Tarifverhandlungsführer spüren nun zweifelsohne den Druck ihrer Mitglieder auf eine - anders als bei den beiden anderen großen Zeitarbeitsverbände - schnelle Tarifeinigung und versuchen daher bereits im Vorfeld den Zeitdruck aus den Verhandlungen zu nehmen, in dem darauf hinweisen, dass den "Mitgliedern zum iGZ-Bundeskongress am 5. Mai in Bonn ein gemeinsamer Tarifvertrag zur Abstimmung vorliegen werde".
In der Tat ist für die endgültige Zustimmung zu einem Tarifabschluss nach den Statuten des iGZ das Votum der Mitglieder einzuholen.
In der Praxis - auch im Rahmen der letzten Tarifabschlüsse - war jedoch bereits einige Zeit vor der Mitgliederversammlung die Tarifeinigung zwischen den Verhandlungsführern des iGZ und der Tarifgemeinschaft erfolgt, so dass das Votum der Mitglieder faktisch mehr deklaratorischer Bedeutung zukam, als es tatsächlich maßgeblicher Entscheidungsakt war; und daran dürfte sich auch in diesem Jahr nichts ändern.
Es ist daher davon auszugehen, das der iGZ bereits nächste Woche ein - zumindest vorläufiges - Verhandlungsergebnis erzielen und bekannt machen wird, um sich nicht der gegenüber den anderen Tarifabschlüssen geäußerten Kritik der Hängepartie auszusetzen und die Karten im Tarifpoker aufzunehmen.
[Quelle: personalundwissen.net | » Große Chancen für den iGZ - 12.03.2010]



