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29.11.2010Die Zeit ist reif

Mindestlohn für die Zeitarbeits-Branche ist kein Sündenfall

In die Diskussion um die Entlohnung in der Zeitarbeit kommt Bewegung. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ist vorgeprescht und will die Einigung über einen Mindestlohn in der Branche noch in diesem Jahr erreichen. Die Widerstände sind gering. Selbst die Arbeitgeberverbände sprechen sich für eine Lohn-Untergrenze aus. Druck kommt in den Kessel, weil ab Mai 2011 die Grenzen für die Arbeitnehmer aus Osteuropa geöffnet werden. Die Angst vor einer Billigkonkurrenz geht um.

Dadurch wird allerdings auch deutlich, dass die Diskussion um die Löhne für die Zeitarbeiter zwar mit viel sozialem Herzblut geführt wird, bei näherer Betrachtung aber eine solche Aufregung nicht gerechtfertigt ist.

Denn der Tarifvertrag, den der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) abgeschlossen hat, sieht heute schon eine Untergrenze von 7,60 Euro pro Stunde vor. Inzwischen wenden bereits 60 Prozent der Zeitarbeits-Unternehmen dieses Tarifwerk an. Wenn im nächsten Jahr der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) fusionieren, wird sich diese Quote noch einmal spürbar erhöhen. Außerdem sind nur drei Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Zeitarbeitnehmer, auch wenn sich ihre Zahl in den vergangenen sechs Jahren von 300 000 auf 900 000 verdreifacht hat.

Dennoch ist es gut, dass der Mindestlohn eingeführt werden soll, damit die Branche aus ihrer Wildwest- und Schmuddelecke heraus kommt. Denn Zeitarbeit ist in einer komplexen Volkswirtschaft wie der bundesdeutschen zwingend nötig, um auf Auftragsspitzen schnell reagieren zu können, aber auch um im Abschwung die Möglichkeit zu haben, die Belegschaften rasch zu verkleinern. Denn das stark reglementierte deutsche Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht lässt ein Heuern und Feuern – Gott sei Dank! – nicht zu. Außerdem ist ein Leiharbeiter, der in einem Betrieb nicht mehr gebraucht wird, keineswegs arbeitslos. Er bleibt bei der Zeitarbeitsfirma angestellt, die ihn möglicherweise anderswo einsetzen kann.

Es ist auch nichts gegen die Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit zu sagen, wenn eine geringer bezahlte Anlernphase gewahrt bleibt. Doch zu beachten ist , dass in den Betrieben immer zwei unterschiedliche Tarifwerke gelten – das der Branche und das der Zeitarbeit. Geldwerte Vorteile wie beispielsweise mehr Urlaubstage können daher nicht ohne weiteres auf die Leiharbeiter übertragen werden. Das würde zu einem heillosen Kuddelmuddel führen. Der Teufel steckt also im Detail.

[Quelle: saarbruecker-zeitung.de | » Die Zeit ist reif - 26.11.2010]