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Bundestag stellt klar: Unternehmensberatung ist keine Zeitarbeit

Veröffentlicht am: 11.11.2016


Bonn (ots) – Im Zuge der AÜG Reform hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass Consultingleistungen und Tätigkeiten von Unternehmensberatern ausdrücklich nicht als Zeitarbeit zu bewerten sind.

Im Gesetzestext ist präzisierend beschrieben, dass „die unternehmerische Tätigkeit beispielsweise als Beratungsunternehmen“ nicht eingeschränkt werden darf. Dem Einsatz von Werk- und Dienstverträgen als zeitgemäße Form des kreativen und komplexen Projektgeschäfts steht damit nichts mehr im Wege. Durch die Neujustierung ist eine Grundlage geschaffen, die Consultants und ihren Klienten sichere Rahmenbedingungen für eine Zusammenarbeit gewährleistet.

Die Klarstellung kann als Bundestagsdrucksache Nr.18/10064 online abgerufen werden unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810064.pdf